Die Verfassung der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft wurde in den Jahren ab 2012 in sechs Verbandsgründungstagungen diskutiert und erarbeitet und schließlich am 01. Oktober 2016 in Jena auf der Generalversammlung der 27 Gründungsburschenschaften feierlich beschlossen. Wir verstehen uns als Bekenntnisgemeinschaft, welcher man durch die Mitgliedschaft in einer Burschenschaft und tätigem Bekenntnis zu den Grundsätzen der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft sowie aktiver Mitarbeit an Ihren Zielen und dem Lebensbund zuwachsen kann.
Auf der Basis dieser gemeinsamen Grundwerte und burschenschaftlicher, demokratischer Tradition wird sich die Allgemeine Deutsche Burschenschaft im Dialog extremistischen Strömungen jeglicher Couleur entgegenstellen und sich für freiheitlichen Diskurs, rechtsstaatliche Ordnung und Zusammenhalt in der deutschen Gesellschaft einsetzen.